MARKTWERT IMMOBILIE BEI SCHEIDUNG

Honorar

Eine Ehescheidung ist zumeist eine stressige und hochemotionale Angelegenheit. Oft wird diese langwierig und aufwändig. In vielen Fällen wird daraus eine juristische Auseinandersetzung.

Sind bei einer Scheidung Immobilien im Vermögen des Ehepaars, kann es zusätzliche Komplikationen geben. Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung sind nach Paragraphen 1373 BGB die Zugewinne der jeweiligen Ehepartner meist unklar, sofern kein Ehevertrag vorliegt. Die Höhe des Marktwerts einer Immobilie bei einer Scheidung wir oftmals von jeder Partei anders gesehen. Oftmals schaltet dann jede Partei (z.B. Ehefrau und Ehemann) jeweils einen Rechtsanwalt oder einen Immobiliengutachter ein, was zusätzliche Kosten und Stress bedeuten kann.

Deshalb ist es wichtig mit einem neutralen Immobiliengutachter bei einer Scheidung Klarheit über den Marktwert der Immobilie zu schaffen, um sich eine Menge Zeit, Geld sowie Stress zu ersparen. Der Zugewinn lässt sich berechnen durch die Differenz von Anfangs- und Endvermögen. Um diese einwandfrei zu berechnen, bedarf es spezieller Marktkenntnisse im Bereich der Immobilien als auch eine einfühlsame Behandlung bei der Bewertung von Immobilien bei Scheidung, über die wir seit über 20 Jahren mit unserem erfahrenen Immobiliengutachterteam verfügen.

Sollte es zwischen Ihnen und Ihrem Partner/in verschiedene Auffassung über den Wert ihrer Immobilie geben, so sollten sie die Erstellung eines Schiedsgutachtens in Erwägung ziehen.

Bei einem Schiedsgutachten einigen sich beide Parteien im Vorhinein darauf, dass Schiedsgutachten anzuerkennen. Eine Klage im Nachhinein ist vertraglich ausgeschlossen.

Sollten sie sich nicht auf das Engagement eines öffentlich-rechtlichen zertifizierten Immobiliengutachters zum Zwecke des Erstellens eines Schiedsgutachtens einigen können, so ist es trotzdem für Sie zur Durchsetzung berechtigter persönlicher Interessen ratsam, einen erfahrenen Immobiliengutachter bei einer anstehenden Scheidung zu konsultieren. Dieser ist in der Lage ein gerichtlich anerkanntes Verkehrswertgutachten zu erstellen, um ihre Wertvorstellung der Immobilie zu untermauern.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

-Unser erfahrenes Immobiliengutachterteam mit Öffentlich-rechtlich zertifizierten als auch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (m/w) erstellt ihnen ein Marktwertgutachten, wo Sie sich anfallende Kosten teilen können.

-Keine zusätzlichen Folgekosten in Form von langwierigen Prozessen unter Einschaltung von Rechtanwälten.

-Keine Seite wird übervorteilt, da unsere unabhängigen Immobiliengutachter (m/w) ein neutrales Marktwertgutachten für Ihre Immobilie bei Scheidung erstellen.

-Vermeidung von Stress und emotionalen Belastungen, welche durch langjährige Gerichtsprozesse und Streitigkeiten auch für die Familie (Kinder etc.) entstehen.

-Einsparung von zusätzlichen Kosten (Teilung des Honorars im Rahmen einer gütlichen Einigung, keine Gerichts- und Rechtsanwaltskosten etc.)

– Durch Gespräche im Rahmen einer Mediation mit unseren Experten (erfahrene Mediatoren/innen und Rechtsanwälte bei Scheidungen) können oftmals strittige Punkte einvernehmlich gelöst werden, bevor es zum Anwalt oder vor Gericht geht.

Unser TIPP:
Kontaktieren sie unser Team von unabhängigen Immobiliengutachtern oder Telefon unter 0761-58 99 815.Wir stehen ihnen gerne für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Grundwert

Wolfgang Grothusmann
Lorettostraße 32
79100 Freiburg-Wiehre

wg-grundwert@email.de

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