FRAGEN + ANTWORTEN

Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und entsprechende Antworten aus einer Vielzahl von Kundenanfragen und Erfahrungen für Sie zusammengestellt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Ein Marktwertgutachten nach § 194 BauGB muss aus folgenden Gründen erstellt werden:

Als Schiedsgutachten im Rahmen einer Mediation (einvernehmliche Einigung mit diversen Parteien)  

  • Marktwertgutachten nach § 194 BauGB (Vollgutachten)
  • Kurzgutachten für eine Immobilie
  • Forst- und Waldgutachten
  • Miet- und Pachtwertgutachten

Ein Vollgutachten ist ein sehr ausführliches Gutachten, aus welchem der Marktwert einer Immobilie zu einem fest bestimmten Stichtag hervorgeht. Hier findet eine aufwändige Berechnung des Verkehrswertes nach den Vorgaben des § 194 BauGB statt. So werden in der Regel auch Eintragungen öffentlich-rechtlicher Natur (Altlasten, Baulasten etc.) oder die Wohnfläche oder Belastungen in Abteilung 2 (Nießbrauch, Wohnungsrecht etc.) bewertet. Ein solches Gutachten besteht aus ca. 50 bis 90 Seiten im Din A4-Format.

Da ein Vollgutachten oft auch bei Gericht herangezogen wird, muss das Ergebnis dem Laien erklärbar und für Fachleute jederzeit nachvollziehbar sein. Hierzu ist eine komplette Dokumentation in Text und Bild inklusive aller dazugehörigen Dokumente wie z.B. aktuelle Lichtbilder, Lageplan, Grundbuchauszug, Baugenehmigungen, Bauzeichnungen, Prüfung möglicher Baulasten etc. erforderlich. Ein Vollgutachten wird oftmals angefordert in Erbangelegenheiten, bei Scheidung oder bei einer Vermögensaufstellung.

Ein Kurzgutachten spiegelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie in Kurzform wider. Ebenso lehnt sich die Berechnung bei unseren Immobilien-Kurzgutachten an §194 BauGB an. Obwohl man vermuten könnte, dass ein Kurzgutachten aus wenig Papier besteht, bestehen unsere Kurzgutachten meist aus ca. 20 bis 40 Seiten im Din A 4-Format. Es wird aber bei Gerichten und diversen Institutionen nicht anerkannt. 

Die Bezeichnung “Kurzgutachten” entsteht bei GRUNDWERT dadurch, dass viele Textpassagen und Nachweise (Altlasten, Baulasten, Belastungen in Abteilung 2 wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht etc.) nicht in der Auswertung zu finden sind. Die Recherchen zu diesen Texten, wie z.B. die Infrastruktur rund um die Immobilie, die Verkehrsanbindungen, die Einkaufsmöglichkeiten, der öffentliche Nahverkehr, die Bildungseinrichtungen etc. sind sehr aufwendig, werden aber für die Ermittlung des nackten Wertes einer Immobilie oft nicht benötigt.

Ein Kurzgutachten wird oft angefordert von Verkäufern oder Käufern, die einen ungefähren Marktwert wissen wollen und keine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist.

  • Unser 5-köpfiges Immobiliengutachterteam ist seit über 20 Jahren tätig. Wir sind öffentlich bestellt und vereidigt oder von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige (m/w) für Grundstücksbewertung nach DIN EN 45013.
  • Wir sind unabhängig und neutral und erstellen Ihnen ein Marktwertgutachten auf hohem Niveau. In über 20 Jahren haben wir über 1820 Immobilienobjekte im Wert von 120.000 Euro bis 52 Mio. Euro für unsere Kunden bewertet.
  • Keine Seite wird übervorteilt, da unsere unabhängigen Immobiliengutachter (m/w) ein neutrales Marktwertgutachten für Ihre Immobilie bei Betriebsentnahme, Erbe, Scheidung, Verkauf etc. erstellen.
  • Vermeidung von Stress und emotionalen Belastungen, welche durch langjährige Gerichtsprozesse und Streitigkeiten auch für die Familie (Kinder etc.) entstehen können.
  • Einsparung von zusätzlichen Kosten (Teilung des Honorars im Rahmen einer gütlichen Einigung in Form eines Schiedsgutachtens, keine Gerichts- und Rechtsanwaltskosten etc.)
  • Durch Gespräche im Rahmen einer Mediation mit unseren Experten (erfahrene Mediatoren/innen und Rechtsanwälte bei Erbe oder Scheidungen) können oftmals strittige Punkte einvernehmlich gelöst werden, bevor es zum Anwalt oder vor Gericht geht.
  • Ab 2009 wird im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder Betriebsentnahme ohne externes Gutachten der durch das Finanzamt ermittelte Wert angesetzt. Fällt die Bewertung des Finanzamtes zu hoch aus (was die Regel ist, da kein Sachverständiger des Finanzamts generell die Immobilie besichtigt, sondern pauschal bewertet!), hat der Gesetzgeber zum Schutze des Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben, den niedrigen gemeinen Wert nachzuweisen. Dies erfolgt durch den Öffnungsparagrafen § 198 (Nachweis des niedrigeren „gemeinen Werts“ des Bewertungsgesetz (§ 9 BewG). Die Immobilienbewertung stellt den Markt- bzw. Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls fest und spart in der Regel erhebliche Erbschaftssteuer
Unser TIPP:
 

Kontaktieren sie unser Team von unabhängigen Immobiliengutachtern per 

E-Mail oder
 
Telefon unter 0761-58 99 815.

Wir stehen ihnen gerne für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Wir erstellen Marktwertgutachten (Vollgutachten) und Kurzgutachten für Immobilien im Breisgau, in Mittelbaden und Südbaden sowie im Schwarzwald sowie am Hochrhein, also in ganz Baden-Württemberg. Wir kennen den Markt von der Südpfalz bis zur Schweiz, von der französischen Grenze über den Schwarzwald und weitere Gebiete. Wir haben die Möglichkeit, jede Art von Immobilie zu bewerten: Agrar-, Industrie-, Gewerbe-, Privat- und Spezialimmobilien. Bei größeren Projekten ab 10 Mio. Euro Marktwert sind wir auch außerhalb von Baden-Württemberg tätig, da wir hier mit weiteren Büros von GRUNDWERT im Rahmen einer Kooperation mit selbstständigen Partnern in Rheinland-Pfalz, Saarland oder Thüringen kooperieren.

Ein Kurzgutachten liefern wir meist innerhalb von 7-10 Tagen. Für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Vollgutachten) müssen Sie etwas mehr Zeit einplanen. Wenn Sie alle Unterlagen verfügbar haben, dauert die Erstellung eines Vollgutachtens für eine Immobilie in der Regel ca. 14-21 Tage. Sollten wichtige Unterlagen fehlen, können wir diese auch bei den entsprechenden Stellen für Sie beschaffen. Die Beschaffung solcher Nachweise kann dann zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen.

Die kleinste Variante wäre die Marktwertberechnung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens. Diese beginnt bereits bei 995,– Euro zzgl. 19% MwSt. In dieser Berechnung wird der Wert einer Immobilie einfach dargestellt – ohne viel Bildmaterial und ohne Baubeschreibung etc., aber in komprimierter Form. Diese Berechnung wird meist von Käufern einer Immobilie im Rahmen einer Kaufberatung angefordert, wenn diese sich vergewissern wollen, dass sie die Immobilie zum vernünftigen Preis kaufen. Marktwertgutachten (Vollgutachten) beginnen ab 2.400 Euro zzgl. 19% MwSt (siehe Honorartafel).

Wir sind eine Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Immobiliengutachte – gegründet im Jahr 2001 – und setzen uns aus verschiedenen Fachbereichen (Architekt, Baubiologe, Dipl.-Forstwirt, Dipl.-Volkswirt, Immobilienwirt, Wirtschaftsingenieur) zusammen. GRUNDWERT wurde als Marke beim Deutschen Patentamt am 3.9.2021 eingetragen.

Unsere Sachverständige sind öffentlich bestellt und vereidigt oder von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifiziert als Wirtschaftsingenieur für Grundstücksbewertung.

Wir haben für Privat – und Firmenkunden, öffentliche Auftraggeber sowie Banken und Versicherungen den letzten 5 Jahren über 372 Immobilienobjekte mit einem Marktwert von ca. 120.000 bis 52 Mio. Euro bewertet: z.B. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien (Läden, Büros, Produktionsstätten, Einkaufscenter, Industriegebäude, Spezialimmobilien).

Zu unseren Sachverständigen

Große institutionelle Auftraggeber sind z. B. diverse Banken und Versicherungen

AXA AG

BHW Bausparkasse AG

INGDIBA AG

Postbank AG

Wüstenrot

Württembergische Versicherung


sowie Unternehmen wie


Analytica International AG

BIG Star GmbH

Burda Medien AG

KPMG Wirtschaft- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH

Orsay GmbH

St. Josefshaus (CARITAS) aus Rheinfelden


oder


Kommunen

Rechtsanwälte

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Privatpersonen aus dem In- und Ausland

Grundwert

Wolfgang Grothusmann
Lorettostraße 32
79100 Freiburg-Wiehre

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