HONORAR

Honorar-Richtlinie GRUNDWERT
(Gültig ab 1.1.2025)

Honorar

Wir sind seit über 20 Jahren tätig als und legen Wert auf Transparenz. Daher haben Sie hier eine Richtlinie für unsere Leistungen. Jede Immobilie ist anders in der Art (Wohn- oder Gewerbeimmobilie), im Umfang der Bewertung und im Anlass der Bewertung (Betriebsentnahme, Erbe, Kauf, Scheidung, Vermögensübersicht, steuerlicher Anlass, Zwangsversteigerung etc.).

+++Das Honorar für ein Marktwertgutachten bzw. Vollgutachten gemäß § 194 BauGB ist umso günstiger, je höher der Marktwert ist.+++

TIPP:
Egal, ob sie ein Marktwertgutachten wegen Betriebsentnahme, Erbe, Scheidung etc. benötigen – Hier Ihr MEHRWERT auf einen Blick:

Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, haben wir die folgenden Preisbeispiele (zzgl. MwSt.) zusammengestellt:
Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten: ab 1.750,- Euro
(Anlass der Bewertung oftmals Erbe, Scheidung, Verkauf, steuerlicher Anlass wie Betriebsentnahme, Vermögensübersicht etc.)

+++Wichtig: Auf das Grundhonorar kann ein gesonderter Zuschlag von 15 % bis 50 % erfolgen, wenn Besonderheiten wie z.B. Boden- und Marktwertgutachten aus steuerlichen Gründen, Nießbrauch, Erbbaurecht, unterschiedliche Stichtage, Wohnflächenberechnung oder fehlende Unterlagen vorliegen.+++

Beispiel 1: Eine Eigentumswohnung wird bewertet. Es liegen keine Besonderheiten wie Nießbrauch oder Erbbaurecht vor. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 395.000 Euro. Das Grundhonorar (gemäß der Honorartafel) beträgt somit 2.200 Euro zzgl. gesetzliche MwSt..

Beispiel 2: Eine Immobilie wird mit einem Nießbrauch bewertet. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 700.000 Euro. Das Grundhonorar aus der Tabelle beträgt 3.400,– Euro. Da ein Nießbrauch besteht, erfolgt ein Zuschlag von 50 % -> 3.400,– Euro X 1.5 = 5.100, — Euro (zzgl. MwSt.).

Kurzgutachten in schriftlicher Form: 995,– Euro
(bieten wir idealerweise für Käufer einer Immobilie für eine Vermögensübersicht an, sofern kein komplettes Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten erforderlich ist)

Die Kosten für ein Marktwertgutachten hängen unter anderem vom Verkehrswert des Objektes sowie von Besonderheiten (z.B. Erbbaurechte, Nießbrauchrechte) ab, wo es Zuschläge geben kann. Unser Honorar orientiert sich auch an der Honorar-Richtlinie auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Weitere Leistungen können Sie auch hier entnehmen.  

Hinweis:
Bei der Bewertung von mehreren Immobilien oder ab einem Marktwert von > 2,5 Mio. Euro erstellen wir Ihnen gerne nach Zusendung der Eckdaten (Lage, Grundstücksgröße,
Nutz-/Wohnfläche, Alter etc.) ein schriftliches Pauschalangebot, wo alle Kosten enthalten sind.

Die häufigsten Fragen unserer Kunden und unsere Antworten können Sie hier in dieser Checkliste sehen.

Falls Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0761 -58 99 815. Wir bieten Ihnen gerne ein kostenfreie ERSTBERATUNG an und freuen uns auf Ihren Rückruf!
Oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Grothusmann

Inhaber
Dipl.-Volkswirt/ Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, Mieten und Pachten nach DIN EURONORM 45013

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Grundwert

Wolfgang Grothusmann
Lorettostraße 32
79100 Freiburg-Wiehre

wg-grundwert@email.de

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