HONORAR

Honorar-Richtlinie GRUNDWERT
(Gültig ab 1.05.2026)

Honorar

Wir sind als unabhängige Immobiliengutachter seit über 25 Jahren tätig und legen Wert auf Transparenz. Daher haben Sie hier eine Richtlinie für unsere Leistungen. Jede Immobilie ist anders in der Art (Wohn- oder Gewerbeimmobilie), im Umfang der Bewertung und im Anlass der Bewertung (Betriebsentnahme, Erbe, Kauf, Scheidung, Vermögensübersicht, steuerlicher Anlass, Zwangsversteigerung etc.)

TIPP:
Egal, ob Sie ein Marktwertgutachten wegen Betriebsentnahme, Erbe, Scheidung etc. benötigen. Sie sparen oftmals viel Geld, Zeit und erhalten von uns viele TIPPS!
Informieren Sie sich hier über Ihren MEHRWERT!

Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, haben wir die folgenden Preisbeispiele (zzgl. MwSt.) zusammengestellt:

Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten: ab 1.750,- Euro
(Anlass der Bewertung ist oftmals Erbe, Scheidung, Verkauf, steuerlicher Anlass wie Betriebsentnahme, Vermögensübersicht etc.)

 

Beispiel 1: Eine große Eigentumswohnung in Emmendingen wird bewertet. Es liegen keine Besonderheiten wie Nießbrauch oder Erbbaurecht vor. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 592.000 Euro. Das Grundhonorar gemäß der Honorartafel) beträgt somit 3.400 Euro. (zzgl. MwSt.) bzw. nur 0,57 % des Marktwerts der Immobilie!

Beispiel 2: Ein Haus in Freiburg im Breisgau wird bewertet. Es liegen keine Besonderheiten wie Nießbrauch oder Erbbaurecht vor. Der unbelastete, voräufige Marktwert der Immobilie beträgt 985.000 Euro. Das Grundhonorar (gemäß der Honorartafel) beträgt somit 4.600 Euro. (zzgl. MwSt.) bzw. nur 0,46 % des Marktwerts der Immobilie!

Beispiel 3: Eine Villa in Baden-Baden wird bewertet. Es liegen keine Besonderheiten wie Nießbrauch oder Erbbaurecht vor. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 1.950.000 Euro bzw. 1,95 Mio. Euro. Das Grundhonorar (gemäß der Honorartafel) beträgt somit 5.400 Euro. (zzgl. MwSt.) bzw. nur 0,27 % des Marktwerts der Immobilie!

Ihr Vorteil:
+++Je höher der Marktwert ihrer Immobilie, desto günstiger ist das Honorar prozentual+++

Berücksichtigung von Besonderheiten: Auf das Grundhonorar kann ein gesonderter Zuschlag erfolgen, wenn Besonderheiten wie Belastungen in Abteilung 2 wie Erbbaurecht, Nießbrauch, unterschiedliche Stichtage, Wohnflächenberechnung, Berechnung des merkantilen Minderwerts bei Altlasten etc. vorhanden sind und wir diese extra berechnen müssen.

Weitere Gutachten:

Wichtiger Hinweis:
Bei der Bewertung von mehreren Immobilien oder ab einem Marktwert von > 2 Mio. Euro erstellen wir Ihnen gerne nach Zusendung der Eckdaten (Lage, Grundstücksgröße, Nutz-/Wohnfäche, Alter etc.) ein schriftliches Pauschalangebot, wo alle Kosten enthalten sind. Es handelt sich jeweils um Nettohonorare. Hinzu kommt jeweils die gesetzliche MwSt.

Die Kosten für ein Marktwertgutachten hängen unter anderem vom Verkehrswert des Objektes sowie von Besonderheiten (z.B. Erbbaurechte, Nießbrauchrechte) ab, wo es Zuschläge geben kann. Unser Honorar orientiert sich auch an der Honorar-Richtlinie auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. 

Die häufigsten Fragen unserer Kunden und unsere Antworten können Sie hier in dieser Checkliste sehen.

Service:
Falls Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an unter ☎ 0761 -58 99 815. Wir bieten Ihnen gerne ein kostenfreie ERSTBERATUNG an und freuen uns auf Ihren Rückruf!

Oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Grothusmann

Inhaber
Dipl.-Volkswirt/ Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, Mieten und Pachten 

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Grundwert

Wolfgang Grothusmann
Lorettostraße 32
79100 Freiburg-Wiehre

wg-grundwert@email.de

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