MARKTWERTGUTACHTEN

Marktwertgutachten für folgende Angelegenheiten:

  • Erbangelegenheiten
  • Kaufpreisprüfung
  • Scheidung
  • Steuerliche Aspekte z.B. Betriebsentnahme, Schenkung etc.

    • Unser 4-köpfiges Immobiliengutachterteam ist seit über 20 Jahren tätig. Wir sind öffentlich bestellt und vereidigt oder von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige (m/w) für Grundstücksbewertung nach DIN EN 45013.
    • Wir sind unabhängig und neutral und erstellen Ihnen ein Marktwertgutachten auf hohem Niveau. In über 20 Jahren haben wir über 1820 Immobilienobjekte im Wert von 120.000 Euro bis 52 Mio. Euro für unsere Kunden Referenzenbewertet.
    • Keine Seite wird übervorteilt, da unsere unabhängigen Immobiliengutachter (m/w) ein neutrales Marktwertgutachten für Ihre Immobilie bei Betriebsentnahme, Erbe, Scheidung, Verkauf etc. erstellen.
    • Vermeidung von Stress und emotionalen Belastungen, welche durch langjährige Gerichtsprozesse und Streitigkeiten auch für die Familie (Kinder etc.) entstehen können.
    • Einsparung von zusätzlichen Kosten (Teilung des Honorars im Rahmen einer gütlichen Einigung in Form eines Schiedsgutachtens, keine Gerichts- und Rechtsanwaltskosten etc.)
    • Durch Gespräche im Rahmen einer Mediation mit unseren Experten (erfahrene Mediatoren/innen und Rechtsanwälte bei Erbe oder Scheidungen) können oftmals strittige Punkte einvernehmlich gelöst werden, bevor es zum Anwalt oder vor Gericht geht.
    • Ab 2009 wird im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder Betriebsentnahme ohne externes Gutachten der durch das Finanzamt ermittelte Wert angesetzt. Fällt die Bewertung des Finanzamtes zu hoch aus (was die Regel ist, da kein Sachverständiger des Finanzamts generell die Immobilie besichtigt, sondern pauschal bewertet!), hat der Gesetzgeber zum Schutze des Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben, den niedrigen gemeinen Wert nachzuweisen. Dies erfolgt durch den Öffnungsparagraphen § 198 (Nachweis des niedrigeren „gemeinen Werts“ des Bewertungsgesetz (§ 9 BewG). Die Immobilienbewertung stellt den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls fest und spart in der Regel erhebliche Erbschaftssteuer.

    Grundwert

    Wolfgang Grothusmann
    Lorettostraße 32
    79100 Freiburg-Wiehre

    wg-grundwert@email.de

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