MARKTWERTGUTACHTEN
Marktwertgutachten für folgende Angelegenheiten:
- Erbangelegenheiten
- Kaufpreisprüfung
- Scheidung
- Steuerliche Aspekte z.B. Betriebsentnahme, Schenkung etc.
A Google User2023-08-23Für eine Firmenübernahme haben wir unsere Produktionshallen in Teningen vom Sachverständigenbüro Grundwert bewerten lassen. Das Team hat mit der Abwicklung und dem Gutachten eine erstklassige Arbeit geleistet. Danke.Anne Wirth2023-04-05Danke auch an Herr Schmidt.Marco Pretzner2023-02-19Erstklassige Beratung wegen Betreibsentnahme. Ich kann Herr Grothusmann absolut weiterempfehlen.Andrea Berger2023-02-07Villa in Breisach wurde bewertet. Unsere Familie ist sehr zufrieden.Jannik Meyer2023-02-07Dabei zeigte tiefe gutachterliche Kenntnisse und eine hohe Lösungsfertigkeit in Bezug auf Fragestellungen, die sich aus der Begutachtung ergaben. Durch sein hervorragendes Expertennetzwerk hat er uns einige Experten benannt, die wir zu Rate ziehen konnten. Für Herrn Grothusmann und sein Team von Grundwertkönnen wir besten Gewissens eine uneingeschränkte Weiterempfehlung aussprechen.Cathrin Krause2023-02-07Ich war mit dem Service sehr zufrieden. Kompetent, effizient, zuvorkommend und freundlich. Ich hatte das Vergnügen ein Wertgutachten für 2 Häuser in Denzlingen in Auftrag zu geben. Ich bin mit den Leistungen sehr zufrieden.Niclas Köhler2022-12-03Wir danken Herrn Grothusmann für seine ruhige, besonne Art und seiner hohen Fachkompetenz bei einer Scheidungsangelegenheit. Bei diversen Fragen im Rahmen von Immobilienbewertungen können wir ihn empfehlen. Auch in der Zukunft wird er unserer erster Ansprechpartner bleiben.Uta Engel2022-11-11Sehr freundliche und vor allem kompetente Beratung beim Hauskauf. Konnten einiges an Geld sparen. Absolut empfehlenswert!Sara Gruber2022-11-08Erstklassige Beratung bei einer Firmenauflösung. Kompetent. Ich kann Grundwert und das Team wirklich weiterempfehlen.Gisela Linke2022-11-05Meine Erfahrungen als Steuerberater mit Herr Grothusmann und seinem Team ist ausgesprochen positiv. Für mich ist er ein gewissenhafter und zuverlässiger Dienstleister im Bereich Marktwertgutachten für unsere Mandanten seit vielen Jahren. Er konnte zahlreiche Marktwertschätzungen der Finanzämter entkräften.Google Gesamtbewertung 4.8 von 5,
basierend auf 46 Bewertungen
- Unser 4-köpfiges Immobiliengutachterteam ist seit über 20 Jahren tätig. Wir sind öffentlich bestellt und vereidigt oder von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige (m/w) für Grundstücksbewertung nach DIN EN 45013.
- Wir sind unabhängig und neutral und erstellen Ihnen ein Marktwertgutachten auf hohem Niveau. In über 20 Jahren haben wir über 1820 Immobilienobjekte im Wert von 120.000 Euro bis 52 Mio. Euro für unsere Kunden Referenzenbewertet.
- Keine Seite wird übervorteilt, da unsere unabhängigen Immobiliengutachter (m/w) ein neutrales Marktwertgutachten für Ihre Immobilie bei Betriebsentnahme, Erbe, Scheidung, Verkauf etc. erstellen.
- Vermeidung von Stress und emotionalen Belastungen, welche durch langjährige Gerichtsprozesse und Streitigkeiten auch für die Familie (Kinder etc.) entstehen können.
- Einsparung von zusätzlichen Kosten (Teilung des Honorars im Rahmen einer gütlichen Einigung in Form eines Schiedsgutachtens, keine Gerichts- und Rechtsanwaltskosten etc.)
- Durch Gespräche im Rahmen einer Mediation mit unseren Experten (erfahrene Mediatoren/innen und Rechtsanwälte bei Erbe oder Scheidungen) können oftmals strittige Punkte einvernehmlich gelöst werden, bevor es zum Anwalt oder vor Gericht geht.
- Ab 2009 wird im Falle einer Erbschaft, Schenkung oder Betriebsentnahme ohne externes Gutachten der durch das Finanzamt ermittelte Wert angesetzt. Fällt die Bewertung des Finanzamtes zu hoch aus (was die Regel ist, da kein Sachverständiger des Finanzamts generell die Immobilie besichtigt, sondern pauschal bewertet!), hat der Gesetzgeber zum Schutze des Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben, den niedrigen gemeinen Wert nachzuweisen. Dies erfolgt durch den Öffnungsparagraphen § 198 (Nachweis des niedrigeren „gemeinen Werts“ des Bewertungsgesetz (§ 9 BewG). Die Immobilienbewertung stellt den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls fest und spart in der Regel erhebliche Erbschaftssteuer.
Grundwert
Wolfgang Grothusmann
Lorettostraße 32
79100 Freiburg-Wiehre
wg-grundwert@email.de